Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese AGB gelten für Verträge über die Vermietung von Kraftfahrzeugen zwischen der Performance Rentals GmbH (nachfolgend "Vermieter") und dem Mieter (Verbraucher). Die Marke "SubYourCar" richtet sich an Angehörige der US-Streitkräfte und ihres zivilen Gefolges in Deutschland. Es gilt deutsches Recht; zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

§ 2 Zwei Vertragsarten

(1) 6-Monats-Vertrag ("6-Month Plan"). Feste Mindestlaufzeit von sechs Monaten zu einem monatlichen Gesamtpreis. Eine Nutzung von Steuerbefreiungsformularen ist bei dieser Vertragsart nicht möglich.

(2) 30-Tage-Miete ("30-Day Rental"). Jeweils eigenständiger Mietvertrag mit einer Laufzeit von höchstens 30 Tagen, der auf Wunsch des Mieters durch Abschluss eines neuen Vertrags fortgesetzt werden kann. Bei dieser Vertragsart können berechtigte Personen ein gültiges Steuerbefreiungsformular (NF-1) verwenden; Einzelheiten regelt § 9.

§ 3 Fahrzeug, Ersatzfahrzeug

Gegenstand des Vertrags ist das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug. Der Vermieter ist berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen, sofern das gebuchte Fahrzeug aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist.

§ 4 Fahrberechtigung, Mindestalter

Der Mieter und jeder weitere Fahrer müssen im Mietvertrag namentlich benannt sein und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Angehörige der US-Streitkräfte mit SOFA-Status benötigen zusätzlich zur US-Fahrerlaubnis den USAREUR-AF-Führerschein (AE Form 190-1F). Das Mindestalter beträgt 18 Jahre; für bestimmte Fahrzeuge kann der Versicherer ein höheres Mindestalter vorsehen, das im Mietvertrag ausgewiesen wird.

§ 5 Mietpreis, enthaltene Leistungen, Kilometer

Der monatliche Gesamtpreis umfasst die Fahrzeugnutzung, Kfz-Zulassung und -Steuer, Versicherung, Wartung, Inspektionen sowie saisonale Bereifung. Kraftstoff trägt der Mieter. Im Preis enthalten ist ein Kilometerpaket von mindestens 3.000 km pro Monat. Für Mehrkilometer wird der im Mietvertrag ausgewiesene Betrag je Kilometer berechnet. Der Gesamtpreis, der Mehr-km-Satz sowie alle Nebenkosten werden dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt.

§ 6 Kaution

Der Vermieter kann eine Kaution in der im Mietvertrag ausgewiesenen Höhe verlangen, die auch als Kreditkarten-Vorautorisierung erfolgen kann. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs unverzüglich zurückerstattet, abzüglich etwaiger konkret bezifferter und nachgewiesener Ansprüche.

§ 7 Haftung des Mieters, Haftungsfreistellung, Selbstbeteiligung

Gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts wird dem Mieter eine Haftungsfreistellung nach Art einer Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung je Schadensfall gewährt. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist im Mietvertrag ausgewiesen und wird dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt.

Bei grober Fahrlässigkeit ist der Vermieter berechtigt, die Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen (entsprechend § 81 Abs. 2 VVG). Eine vollständige Versagung der Haftungsfreistellung bei grober Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden entfällt die Haftungsfreistellung.

§ 8 Rückgabe, Schäden, Pauschalen

Zustand und Kilometerstand werden bei Übergabe und Rückgabe protokolliert. Schäden werden anhand der tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten abgerechnet. Soweit Pauschalen (z. B. für Reinigung oder fehlenden Kraftstoff) vereinbart sind, gilt: Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

§ 9 Steuerbefreiung (nur 30-Tage-Miete)

Bei der 30-Tage-Miete kann eine berechtigte Person die Umsatzsteuerbefreiung der US-Streitkräfte in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass ein gültiges Formular (in der Regel NF-1) vor Abschluss des jeweiligen Mietvertrags vorliegt. Die Rechnung wird in diesem Fall auf das zuständige VAT-Office ausgestellt. Eine nachträgliche Erstattung der Steuer ist nach den einschlägigen Regelungen nicht möglich. Der Mieter ist für seine Berechtigung und die Einhaltung der Vorgaben seines VAT-Office selbst verantwortlich; das VAT-Office hat das letzte Wort.

§ 10 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

Der 6-Monats-Vertrag läuft nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird; im unbefristeten Zeitraum ist er jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die 30-Tage-Miete endet mit Ablauf des jeweiligen Vertrags. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 11 PCS- / Versetzungsklausel

Wird der Mieter während der Laufzeit durch dienstliche Anordnung (z. B. PCS-Orders oder Deployment) verlegt, kann er den Vertrag gegen Vorlage der offiziellen Anordnung mit einer Frist von [X] Tagen vorzeitig beenden. Ein etwaiges Bearbeitungsentgelt ist der Höhe nach begrenzt; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten. Ein gesetzlicher Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung besteht insoweit nicht; dieses Recht wird ausschließlich vertraglich eingeräumt.

§ 12 Widerrufsrecht

Bei der Fahrzeugvermietung mit einem konkreten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Mieter wird hierauf vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen.

§ 13 Vorvertragliche Informationen, Vertragsbestätigung

Da Verträge im Fernabsatz (u. a. per WhatsApp) geschlossen werden, stellt der Vermieter dem Mieter vor Vertragsschluss die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (Art. 246a EGBGB) sowie die AGB in Textform zur Verfügung und holt die Zustimmung des Mieters ein. Der Mieter erhält die Vertragsbestätigung einschließlich AGB auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail als PDF).

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.