Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese AGB gelten für Verträge über die Vermietung von Kraftfahrzeugen zwischen der Performance Rentals GmbH (nachfolgend "Vermieter") und dem Mieter (Verbraucher). Die Marke "SubYourCar" richtet sich an Angehörige der US-Streitkräfte und ihres zivilen Gefolges in Deutschland. Es gilt deutsches Recht; zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Zwei Vertragsarten
(1) 6-Monats-Vertrag ("6-Month Plan"). Feste Laufzeit von sechs Monaten zu einem monatlichen Gesamtpreis; der Vertrag endet mit Ablauf der sechs Monate (§ 10). Eine Nutzung von Steuerbefreiungsformularen ist bei dieser Vertragsart nicht möglich.
(2) 30-Tage-Miete ("30-Day Rental"). Steht allen Mietern offen. Jeweils eigenständiger Mietvertrag mit einer Laufzeit von höchstens 30 Tagen, der auf Wunsch des Mieters durch Abschluss eines neuen Vertrags fortgesetzt werden kann. Bei dieser Vertragsart können berechtigte Personen ein gültiges Steuerbefreiungsformular (NF-1) verwenden; Einzelheiten regelt § 9. Der Mietpreis für 30 Tage entspricht dem monatlichen Gesamtpreis des 6-Monats-Vertrags und versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; ohne gültiges Steuerbefreiungsformular wird die Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen.
§ 3 Fahrzeug, Ersatzfahrzeug
Gegenstand des Vertrags ist das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug. Der Vermieter ist berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen, sofern das gebuchte Fahrzeug aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist.
§ 4 Fahrberechtigung, Mindestalter
Der Mieter und jeder weitere Fahrer müssen im Mietvertrag namentlich benannt sein und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Angehörige der US-Streitkräfte mit SOFA-Status benötigen zusätzlich zur US-Fahrerlaubnis den USAREUR-AF-Führerschein (AE Form 190-1F). Das Mindestalter beträgt 18 Jahre; für bestimmte Fahrzeuge kann der Versicherer ein höheres Mindestalter vorsehen, das im Mietvertrag ausgewiesen wird.
§ 4a Bonitätsprüfung (SCHUFA)
(1) Bei Mietern mit Wohnsitz in Deutschland führt der Vermieter vor Vertragsbeginn eine Bonitätsprüfung über die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, durch. Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung (Ziffer 8c).
(2) Ergibt die Prüfung, dass die Zahlungsfähigkeit des Mieters nicht ausreichend gesichert ist, kann der Vermieter bis zur Übergabe des Fahrzeugs vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden dann vollständig erstattet; eine Stornogebühr fällt nicht an. Über den Rücktritt entscheidet ein Mitarbeiter des Vermieters.
§ 5 Mietpreis, enthaltene Leistungen, Kilometer
Der monatliche Gesamtpreis umfasst die Fahrzeugnutzung, Kfz-Zulassung und -Steuer, Versicherung, Wartung, Inspektionen sowie saisonale Bereifung. Kraftstoff trägt der Mieter. Im Preis enthalten ist ein Kilometerpaket von mindestens 3.000 km pro Monat. Für Mehrkilometer wird der im Mietvertrag ausgewiesene Betrag je Kilometer berechnet. Der Gesamtpreis, der Mehr-km-Satz sowie alle Nebenkosten werden dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt.
§ 6 Kaution
Der Mieter leistet eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten des gebuchten Tarifs: beim 6-Monats-Vertrag in Höhe des dreifachen monatlichen Gesamtpreises, bei der 30-Tage-Miete in Höhe des dreifachen Preises für 30 Tage. Weist der Mietvertrag einer Miete, die vor Geltung dieser Fassung gebucht wurde, eine niedrigere Kaution aus, gilt der dort ausgewiesene Betrag. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter vor Vertragsschluss in der Buchungsübersicht mitgeteilt und im Mietvertrag ausgewiesen. Die Kaution ist nicht online zu zahlen, sondern erst vor Ort bei der Übergabe des Fahrzeugs fällig; ihr Erhalt wird im Übergabeprotokoll festgehalten. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs unverzüglich zurückerstattet, abzüglich etwaiger konkret bezifferter und nachgewiesener Ansprüche. Einbehaltene Beträge und der Grund werden im Rückgabeprotokoll festgehalten.
§ 7 Haftung des Mieters, Haftungsfreistellung, Selbstbeteiligung
Gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts wird dem Mieter eine Haftungsfreistellung nach Art einer Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung je Schadensfall gewährt. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist im Mietvertrag ausgewiesen und wird dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Bei grober Fahrlässigkeit ist der Vermieter berechtigt, die Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen (entsprechend § 81 Abs. 2 VVG). Eine vollständige Versagung der Haftungsfreistellung bei grober Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden entfällt die Haftungsfreistellung.
§ 8 Rückgabe, Schäden, Pauschalen
Zustand und Kilometerstand werden bei Übergabe und Rückgabe protokolliert. Schäden werden anhand der tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten abgerechnet. Soweit Pauschalen (z. B. für Reinigung oder fehlenden Kraftstoff) vereinbart sind, gilt: Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
§ 9 Steuerbefreiung (nur 30-Tage-Miete)
Bei der 30-Tage-Miete kann eine berechtigte Person die Umsatzsteuerbefreiung der US-Streitkräfte in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass ein gültiges Formular (in der Regel NF-1) vor Abschluss des jeweiligen Mietvertrags vorliegt. Die Rechnung wird in diesem Fall auf das zuständige VAT-Office ausgestellt. Eine nachträgliche Erstattung der Steuer ist nach den einschlägigen Regelungen nicht möglich. Der Mieter ist für seine Berechtigung und die Einhaltung der Vorgaben seines VAT-Office selbst verantwortlich; das VAT-Office hat das letzte Wort.
§ 10 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
Der 6-Monats-Vertrag hat eine feste Laufzeit von sechs Monaten und endet mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er verlängert sich nicht automatisch; nach der sechsten Monatsrate wird nichts mehr abgebucht. Möchte der Mieter danach weiterfahren, ist dafür ein neuer Vertrag abzuschließen, auf Wunsch über ein anderes Fahrzeug. Die 30-Tage-Miete endet mit Ablauf des jeweiligen Vertrags. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) und das Recht zur vorzeitigen Beendigung nach § 11 bleiben für beide Seiten unberührt.
§ 11 PCS- / Versetzungsklausel
Wird der Mieter während der Laufzeit durch dienstliche Anordnung (z. B. PCS-Orders oder Deployment) verlegt, kann er den Vertrag gegen Vorlage der offiziellen Anordnung mit einer Frist von 14 Tagen vorzeitig beenden. Ein etwaiges Bearbeitungsentgelt ist der Höhe nach begrenzt; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten. Ein gesetzlicher Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung besteht insoweit nicht; dieses Recht wird ausschließlich vertraglich eingeräumt.
§ 12 Widerrufsrecht, Stornierung
(1) Bei der Fahrzeugvermietung mit einem konkreten Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Mieter wird hierauf vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen.
(2) Storniert der Mieter eine Buchung bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % einer Monatsmiete fällig (bei der 30-Tage-Miete 50 % des Mietpreises für 30 Tage). Bei einer späteren Stornierung oder wenn das Fahrzeug nicht abgeholt wird, wird die Miete für den ersten Monat bzw. die 30 Tage in voller Höhe fällig. Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 13 Vorvertragliche Informationen, Vertragsbestätigung
Da Verträge im Fernabsatz über die Online-Buchung auf subyourcar.com geschlossen werden, stellt der Vermieter dem Mieter vor Vertragsschluss die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (Art. 246a EGBGB) sowie die AGB in Textform zur Verfügung und holt die Zustimmung des Mieters ein. Der Mieter erhält die Vertragsbestätigung einschließlich AGB auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail als PDF).
§ 14 Pflichten des Mieters, Nutzungsverbote
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend zu behandeln und alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
(2) Untersagt ist die Nutzung des Fahrzeugs:
- unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Rennen, Tracksessions oder Fahrtrainings auf Rennstrecken
- zu gewerblicher Personen- oder Güterbeförderung (z.B. Taxi, Uber, Lieferdienst)
- zum Transport gefährlicher Stoffe
- zur Begehung von Zoll- oder Straftaten
- zur Weitervermietung an Dritte
- für Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters
(3) Verstöße führen zum sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes sowie zu Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 1.000€ pro Einzelfall, weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten. Verstoß: Sonderreinigungspauschale 250€.
(5) Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis transportiert werden.
§ 15 Verhalten bei Unfall, Diebstahl, Schaden
(1) Bei Unfällen, Diebstahl, Brand-, Wild- oder sonstigen Schäden ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen — auch bei vermeintlichen Bagatellschäden.
(2) Der Vermieter ist umgehend telefonisch zu informieren (+49 173 3463604).
(3) Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen nicht abgegeben werden.
(4) Ein detaillierter schriftlicher Unfallbericht mit Skizze ist innerhalb von 48 Stunden beim Vermieter einzureichen.
(5) Notwendige Reparaturen oder Bergungsmaßnahmen dürfen ausschließlich vom Vermieter beauftragt werden.
§ 16 Strafzettel, Mautverstöße, Halterhaftung
(1) Sämtliche während der Mietzeit verursachten Verkehrsverstöße, Strafzettel, Mautgebühren etc. trägt der Mieter.
(2) Für die Bearbeitung und Weiterleitung von Halteranfragen wird eine Bearbeitungsgebühr von 25€ pro Vorgang erhoben.
§ 17 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.