Ratgeber

Der Anbieter geht pleite. Was wird aus deiner Kaution?

Es fängt meistens leise an. Eine Mail bleibt unbeantwortet. Die Hotline läuft ins Band. Im Kundenkonto steht noch alles wie immer, aber die Rechnung für den Monat kommt nicht. Ein paar Wochen später steht ein Name in einem Amtsblatt, den vorher niemand kannte: der des Insolvenzverwalters. Und dann fragen sich Hunderte Leute gleichzeitig dasselbe: Ist mein Geld weg, und darf ich das Auto behalten?

Stand: 06.10.2026 · Herausgeber: Arda Kemikli, Gründer von SubYourCar, Weiden i.d.OPf.

Warum die Kaution beim Auto anders geschützt ist als bei der Wohnung

Bei einer Mietwohnung ist die Kaution heilig. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem eigenen Geld anlegen, sie darf höchstens drei Monatsmieten betragen, und wenn er pleitegeht, kommt sie nicht in die Insolvenzmasse. Das steht in § 551 BGB.

Nur steht dieser Paragraph im Abschnitt über Wohnraum. § 549 BGB sagt das ausdrücklich, und § 578 BGB, der einzelne Wohnraumregeln auf Gewerberäume und Grundstücke ausdehnt, nennt § 551 nicht. Für ein Auto, also eine bewegliche Sache, gilt er nirgends.

Im Klartext: Bei deiner Autokaution gibt es keine gesetzliche Pflicht zur getrennten Anlage, keine Obergrenze, keine Verzinsung. Was zulässig ist, begrenzt nur das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und das entscheidet sich im Einzelfall. Viele Kunden glauben das Gegenteil, weil sie es von ihrer Wohnung kennen. Dieser Irrtum kostet im Ernstfall echtes Geld.

Was aus der Kaution wird, wenn es ernst wird

Landet die Kaution im normalen Firmenvermögen, wird dein Rückzahlungsanspruch zu dem, was Juristen eine einfache Insolvenzforderung nennen (§ 38 InsO). Du stehst dann in einer Reihe mit Werkstätten, Leasingbanken, Versicherern und dem Finanzamt.

Ein echtes Aussonderungsrecht, also der Anspruch, sein Geld vorweg und vollständig zurückzubekommen, gibt es nur bei einer tatsächlich vollzogenen Treuhand: ein separates Konto, auf dem ausschließlich fremdes Geld liegt. Der Bundesgerichtshof hat das in seinem Urteil vom 20.12.2007 (IX ZR 132/06) klargestellt. Eine bloße Formulierung im Vertrag, das Geld werde „treuhänderisch verwahrt", reicht nicht. Entscheidend ist, ob das Konto wirklich existiert.

Und wie viel kommt am Ende heraus? Das Statistische Bundesamt hat die 2010 eröffneten und bis Ende 2017 abgeschlossenen Verfahren ausgewertet: Gläubiger mussten auf 96,1 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Die Deckungsquote lag bei 3,9 Prozent. Bei einer Kaution von 3.897 € wären das rund 150 €. Und selbst die kommen erst nach Jahren.

Läuft mein Vertrag weiter?

Das entscheidest nicht du, und der Anbieter auch nicht. Es kommt darauf an, wie die Flotte finanziert ist.

  • Die häufigste Konstellation: Die Autos sind über eine Bank finanziert und ihr zur Sicherheit übereignet. Dann bestehen die Mietverträge kraft Gesetzes mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 Satz 2 InsO. Du fährst also erst einmal weiter und zahlst auch weiter.
  • Greift diese Regel nicht, hat der Insolvenzverwalter die Wahl: Er kann Erfüllung verlangen oder ablehnen (§ 103 InsO). Lehnt er ab, bleibt dir nur ein Schadensersatzanspruch, der wieder nur eine Quotenforderung ist. Du darfst ihn auffordern, sich zu erklären; dann muss er unverzüglich antworten.

Welche der beiden Varianten gilt, kannst du von außen nicht erkennen. Das hängt an Verträgen, die du nie zu sehen bekommst. Beide Punkte sind in Teilen umstritten und hängen vom Einzelfall ab.

Darf ich das Auto behalten?

Hier kommt der Satz, den fast jeder falsch im Kopf hat: „Kauf bricht nicht Miete." Der gilt für Wohnungen (§ 566 BGB), nicht für Autos.

Dein Recht, das Auto zu benutzen, leitest du vom Anbieter ab (§ 986 BGB). Gegenüber dem Eigentümer, also oft der finanzierenden Bank, trägt es nur so weit, wie der Anbieter überhaupt berechtigt war, dir das Auto zu überlassen. Gehört das Fahrzeug einem Dritten zur Sicherheit, hat dieser in der Insolvenz ein Absonderungsrecht (§ 51 Nr. 1 InsO) und will verwertet sehen. In vielen Fällen muss das Auto am Ende heraus, und zurück bleibt eine Forderung auf Papier.

Ein Ratschlag, der im Netz oft steht und trotzdem gefährlich ist: das Auto einfach zu behalten, bis die Kaution zurückgezahlt wird. Ein solches Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Eigentümer gibt es so nicht. Wer das Auto nicht herausgibt, riskiert Schadensersatz.

Vorausbezahlte Monate

Wer ein halbes Jahr im Voraus bezahlt hat, trifft auf § 105 InsO. Der sagt sinngemäß: Für die Zeit vor der Eröffnung bist du Insolvenzgläubiger, und du kannst die Vorauszahlung nicht aus der Masse zurückverlangen. Selbst dann nicht, wenn der Verwalter den Vertrag fortführt. Es kann also passieren, dass du für dieselben Monate ein zweites Mal zahlen musst.

Deshalb ist Vorkasse über viele Monate das eigentliche Risiko, nicht die Kaution allein.

Was du tun kannst, wenn es passiert

  1. Nachsehen, was wirklich los ist. Verfahren werden unter insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht (§ 9 InsO). Dort stehen Gericht, Aktenzeichen und der Verwalter mit Anschrift.
  2. Forderung anmelden. Schriftlich beim Insolvenzverwalter, nicht beim Gericht (§ 174 InsO), mit Grund, Betrag und Belegen. Die Frist steht im Eröffnungsbeschluss, mindestens zwei Wochen, höchstens drei Monate. Wer sie verpasst, kann nachmelden (§ 177 InsO), zahlt dafür aber unter Umständen die Kosten.
  3. Zahlungen nicht einfach einstellen. Läuft der Vertrag weiter, bleibst du zahlungspflichtig. Rückstände können zur Kündigung führen. Eine Insolvenz allein ist kein Mangel am Auto und rechtfertigt keine Mietminderung.
  4. Nicht mit der Kaution aufrechnen. Was du erst nach der Eröffnung schuldest, darfst du in der Regel nicht gegen die Kaution verrechnen (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Auch dieser Punkt ist einzelfallabhängig.
  5. Zahlungsweg prüfen. Eine SEPA-Lastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen zurückgeben, bei Kartenzahlung gibt es je nach Fall ein Chargeback. Das ist unabhängig vom Insolvenzrecht, kann aber später angefochten werden.
  6. Hilfe holen. Die Verbraucherzentrale hat eine Übersicht, für den eigenen Fall lohnt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Fünf Dinge, die du vor dem Buchen prüfen kannst

Keine dieser Prüfungen kostet Geld, und zusammen dauern sie zehn Minuten.

  1. Handelsregister. Unter handelsregister.de siehst du Rechtsform, Stammkapital, Geschäftsführer und wie lange es die Firma gibt. Eine Gesellschaft mit 1 € Stammkapital, die vor sechs Monaten gegründet wurde, ist kein Ausschlusskriterium, aber ein Grund, genauer hinzusehen.
  2. Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften müssen offenlegen (§ 325 HGB), nachzulesen im Unternehmensregister. Fehlt der Abschluss seit Jahren oder ist das Eigenkapital negativ, ist das ein Signal.
  3. Insolvenzbekanntmachungen. Dort stehen auch Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, und zwar für alle Gesellschaften der Gruppe.
  4. Impressum. Vollständige Anschrift, Registergericht, Handelsregisternummer, Vertretungsberechtigte. Fehlt davon etwas, ist das nicht nur ein Rechtsverstoß, sondern auch ein Hinweis auf die Sorgfalt im Rest des Unternehmens.
  5. Der Vertrag selbst. Wie hoch ist die Kaution, und wann wird sie fällig? Wird Vorkasse über mehrere Monate verlangt? Steht irgendwo ein separates Treuhandkonto? Je später und je kleiner die Vorleistung, desto weniger Geld steht im Feuer.

Wie wir es halten

Wir schreiben das hier nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern weil wir denselben Fragen begegnen. Deshalb offen, wie es bei uns geregelt ist:

  • Die Kaution zahlst du nicht online. Sie wird erst bei der Übergabe vor Ort in Weiden fällig, wenn du das Auto vor dir stehen hast. Vorher fließt dafür kein Geld.
  • Keine Vorkasse über Monate. Online zahlst du den ersten Monatsbetrag, danach wird monatlich abgebucht. Nach der sechsten Rate ist Schluss.
  • Die Höhe der Kaution steht vorher fest: drei Monatsmieten des gebuchten Tarifs, mit Betrag in der Buchungsübersicht und im Vertrag. Und sie kommt sofort bei der Rückgabe zurück, wenn das Rückgabeprotokoll ohne Schaden ist.
  • Ein Standort, eine Adresse, ein Handelsregistereintrag. Alles steht im Impressum, inklusive Registergericht und HRB-Nummer. Du kannst uns nachschlagen, ohne uns zu fragen.

Das macht keine Firma insolvenzsicher, auch uns nicht. Niemand kann dir das garantieren, und wer es behauptet, sagt die Unwahrheit. Aber es entscheidet darüber, wie viel von deinem Geld überhaupt in fremder Hand liegt, wenn etwas schiefgeht. Bei uns ist es der laufende Monat und eine Kaution, die du physisch übergeben hast.

Kurz zusammengefasst

  • Die Kautionsregeln aus dem Wohnungsmietrecht gelten für Autos nicht.
  • Ohne echtes Treuhandkonto ist die Kaution im Insolvenzfall eine normale Forderung. Die durchschnittliche Quote lag laut Statistischem Bundesamt bei 3,9 Prozent.
  • Ob der Vertrag weiterläuft, entscheidet der Verwalter oder das Gesetz, nicht der Kunde.
  • Das Auto einfach zu behalten, ist keine Lösung, sondern ein neues Problem.
  • Vorkasse über viele Monate ist das größere Risiko als die Kaution.

Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Mehrere der genannten Punkte sind in Rechtsprechung und Literatur nicht abschließend geklärt und hängen vom Einzelfall ab. Für den eigenen Fall hilft die Verbraucherzentrale oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Insolvenzrecht. Stand: 21.09.2026.

Fragen

Arda Kemikli, Gründer von SubYourCar

Arda Kemikli, GründerSubYourCar ist ein Startup aus Weiden. Die Autos stehen in der Nikolaistraße 6b, dort holst du sie ab. Fragen beantwortet unser Support-Team auf WhatsApp, rund um die Uhr.

Ist meine Kaution beim Auto-Abo gesetzlich geschützt?

Nein, jedenfalls nicht so wie bei einer Mietwohnung. Die getrennte Anlage nach § 551 BGB gilt nur für Wohnraum. Bei Autos schützt dich nur ein tatsächlich getrennt geführtes Treuhandkonto, und das ist selten. Ohne ein solches Konto ist die Rückzahlung im Insolvenzfall eine einfache Forderung nach § 38 InsO.

Wie viel Geld bekomme ich im Insolvenzfall zurück?

Statistisch wenig. Das Statistische Bundesamt hat für die 2010 eröffneten und bis 2017 beendeten Verfahren eine Deckungsquote von 3,9 Prozent ermittelt. Bei 3.897 € Kaution wären das etwa 150 €, und die erst nach Jahren.

Darf ich das Auto behalten, bis ich mein Geld habe?

Nein. Ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug gegenüber dem Eigentümer besteht so nicht, und „Kauf bricht nicht Miete" gilt nur für Wohnraum. Wer das Auto nicht herausgibt, riskiert Schadensersatz.

Soll ich die Zahlungen einstellen, wenn mein Anbieter insolvent ist?

Nicht ohne Prüfung. Läuft der Vertrag weiter, bleibst du zahlungspflichtig, und Rückstände können zur Kündigung führen. Die Insolvenz allein ist kein Mangel am Auto. Lass deinen Fall anwaltlich prüfen, bevor du eine Rate zurückhältst.

Wann wird bei euch die Kaution fällig?

Erst vor Ort bei der Übergabe in Weiden, nicht online. Sie beträgt drei Monatsmieten des gebuchten Tarifs und kommt sofort bei der Rückgabe zurück, wenn das Rückgabeprotokoll ohne Schaden ist.

Auto-Abo online buchen

Auto wählen, online buchen, in Weiden abholen.

In 5 Minuten online gebucht. Keine Anzahlung, keine Bereitstellungsgebühr.